Hausordnung

Auf der NyanCon 2018 gelten bestimmte Regeln, die mit Betreten des Veranstaltungsgeländes in Kraft treten

§1 Die Veranstalter*innen, Organisatoren*innen, Helfer*innen und das Sicherheitspersonal sind als solche gekennzeichnet. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Störung der Veranstaltung kann straf- und/oder zivilrechtlich geahndet werden.

§2 Bei Besuch der Veranstaltung ist eine Eintrittsgebühr zu entrichten. Die Festlegung der Gebühr obliegt dem Veranstalter und ist nicht verhandelbar. Gegen die Entrichtung des Eintritts erhalten Besucher*innen einen Besuchspass. Dieser ist sichtbar am Körper zu tragen und kann jederzeit vom Veranstalter oder von einer dazu befugten Person kontrolliert werden.

§3 Der Veranstalter hat das Recht, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, andere Besucher*innen oder die Veranstaltung stören von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Recht auf Rückerstattung des geleisteten Eintrittsentgelts besteht nicht.

§4 Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen ist auf der Veranstaltung grundsätzlich bis auf Widerruf gestattet, ausgenommen hiervon sind Aufnahmen in WC-Anlagen und Umkleidekabinen ohne vorheriges Wissen der Aufgenommenen. Durch Teilnahme an der Veranstaltung gestatten die Besucher*innen, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- und/oder Videoaufnahmen von ihnen entstehen und diese gegebenenfalls veröffentlicht werden können.

§4a Für das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen für Pressetätigkeiten (sowie bei jeglicher anderen Art von beabsichtigter Pressetätigkeit) sowie für kommerzielle Verwendung muss das PDF Pressevereinbarung der NyanCon 2018 (coming soon) vollständig und mit richtigen Angaben ausgefüllt, unterschrieben und an die Veranstaltungsleiter*in (oder einer dafür vorgesehenen Person) vor Betreten der Veranstaltung abgegeben werden.

§5 Die Besucher*innen haben sich an die Waffelnregeln der NyanCon 2018 zu halten.

§6 Das Mitführen jeglicher sonstiger Gegenstände, die zur Gefährdung von Personen führen können, bzw. das Anwenden jedweder Gegenstände als Waffe ist strikt untersagt. Gegenstände, die dieser Definition entsprechen werden vom Sicherheitspersonal zumindest bis zum Verlassen der Veranstaltung in Verwahrung genommen (ist der Besitz des Gegenstandes in Österreich nicht gestattet, so ist der Gegenstand an die österreichische Exekutive zu übergeben). Widersetzt sich die Person der Beschlagnahmung, so wird sie nach §3 der Hausordnung der Veranstaltung verwiesen.

§7 Ausgenommen von den Beschränkungen der §5 und §6 sind alle vom Veranstalter hierfür autorisierte Personen (z.B.: Kampfsport-Vorführer) und Mitglieder der österreichischen Exekutive im Dienst.

§8 Das Mitführen, der Konsum oder die Weitergabe von Suchtmitteln nach §§2ff Suchtmittelgesetz ist untersagt. Der Veranstalter ist verpflichtet, jeden Verstoß anzuzeigen. Personen, die Suchtmittel auf der Veranstaltung besitzen werden ferner nach §3 der Hausordnung von der Veranstaltung ausgeschlossen.

§9 Der Konsum von Speisen, Getränken und Tabakwaren ist grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung untersagt.

§9a Am Congelände sind nur Anti-alkoholische Getränke in Plastikflaschen erlaubt, das Mitbringen von Thermoskannen, Thermosflaschen, jeglichen Glasflaschen oder Dosen ist nicht gestattet.

§10 Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind z.B. Assistenzhunde.

§11 Jegliches Inventar, Einrichtungsgegenstände, Wände, Fenster etc. dürfen nicht beschädigt werden! Das Aufhängen von Plakaten, Wallscrolls usw. bedarf der Zustimmung der Veranstaltungsorganisation. Für die Beschädigung haftet der Verursacher!

Wir danken für euer Verständnis zur Bewahrung der Sicherheit und dem Wohle aller Beteiligten!
Euer NyanCon-Team